Ersatzrichterin / Ersatzrichter am Strafgericht (80 - 100 %)
Kanton Zug: Ersatzrichterin / Ersatzrichter am Strafgericht (80 - 100 %)
Ihre grosse Chance und zugleich Herausforderung beim Kanton Zug per 1. Juli 2026, allenfalls auch früher, als
Ersatzrichterin / Ersatzrichter am Strafgericht (80 - 100 %)
Ihre grosse Chance und zugleich Herausforderung beim Kanton Zug per 1. Juli 2026, allenfalls auch früher, als
Ersatzrichterin / Ersatzrichter am Strafgericht (80 - 100 %)
Ihre grosse Chance und zugleich Herausforderung beim Kanton Zug per 1. Juli 2026, allenfalls auch früher, als
Ersatzrichterin / Ersatzrichter am Strafgericht (80 - 100 %)
Ihre Aufgaben
Selbständige Bearbeitung aller zugeteilten Verfahren als Einzelrichterin/Einzelrichter oder als präsidierendes Mitglied des Kollegialgerichts Teilnahme an Verhandlungen des Kollegialgerichts als Mitrichterin/Mitrichter Führung der/des zugewiesenen Gerichtsschreiberin/Gerichtsschreibers Übernahme weiterer Aufgaben im Auftrag des Strafgerichtspräsidiums oder des Gesamtgerichts
Ihr Profil
Juristischer Hochschulabschluss und Schweizer Anwaltspatent Hohe Belastbarkeit, exakter, effizienter Arbeitsstil, Entscheidungsfreude und stilsichere Ausdrucksfähigkeit Mehrjährige Berufserfahrung im Strafrecht, vorzugsweise an einem Gericht Hohe Sozialkompetenz und uneingeschränkte Teamfähigkeit Stimmberechtigung in schweizerischen Angelegenheiten
Unser Angebot
Verantwortungsvolle und höchst abwechslungsreiche Aufgabe im Bereich des gesamten Strafrechtsspektrums Attraktive Besoldung und zeitgemässe Anstellungsbedingungen nach dem kantonalen Personalgesetz Es handelt sich um ein Mandat als ausserordentliches Ersatzmitglied gemäss § 16 GOG. Die Wahl erfolgt auf Antrag des Obergerichts und nach Vorbereitung durch die Justizprüfungskommission durch den Kantonsrat Das Pensum beträgt mindestens 80 % und die Stelle ist auf maximal zwei Jahre befristet
Interessiert?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung via Bewerbungslink bis spätestens 20. März 2026 . Für weitere Auskünfte steht Ihnen Marc Siegwart, Präsident des Obergerichts, gerne zur Verfügung (Tel. 041 594 14 00).
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Ihr Arbeitsumfeld
Das Strafgericht ist das erstinstanzliche Gericht für die Beurteilung aller Straftaten des Erwachsenen- und Jugendstrafrechts. Als Einzelgericht verfügen die Richterinnen/Richter über die volle Beurteilungskompetenz gemäss Art. 19 Abs. 2 StPO.
Ihr Arbeitsort
Kanton Zug als Arbeitgeber
Zug ist ein liebens- und lebenswerter Kanton mit starker Wirtschaft, gutem Bildungsangebot, breitem Kulturschaffen und schöner Landschaft. Auch als Arbeitgeberin ist die Zuger Verwaltung sehr beliebt. Die Tätigkeitsgebiete der sieben Direktionen und rund 50 Ämter sind vielfältig. Die Kantonale Verwaltung zählt zu einer der grössten Arbeitgeberinnen des Kantons. Sie erbringt Dienstleistungen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner sowie die ansässigen Unternehmen, die von Sicherheit über Gesundheit, Umwelt und Soziales reichen. Entsprechend vielseitig sind die Aufgaben und Arbeitsfelder unserer Mitarbeitenden. Lernende und Praktikantinnen und Praktikanten sind bei der Kantonalen Verwaltung ebenfalls willkommen, um erste Berufserfahrungen zu sammeln.
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